Gutachterliche Tätigkeit

Wir erstellen in unserer Praxis augenärztliche Gutachten, z.B. Führerschein-Sehtest, Pkw- und LKW Gutachten, Bildschirmgutachten (G37), Eignungsuntersuchungen im Rahmen von Bewerbungen bei der Polizei oder anderen Arbeitgebern oder zum Erwerb von Segelscheinen oder Flugscheinen.

 

Die erforderlichen Untersuchungen und die gutachterliche Stellungnahme sind keine Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Kosten werden daher nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet.

 

Im Folgenden finden Sie einen Auszug aus der Gebührenordnung für Ärzte. Je nach Umfang des Gutachtens ergeben sich unterschiedliche Beträge.

 

Beispiel Führerschein-Sehtest

 

GoÄ-Nr.   Betrag
     
1200   06,19 €
70   04,20 €
 
Summe:  
10,39 €

 

 

Beispiel LKW-Gutachten (kein Brillenträger, volles Sehvermögen)

 

GoÄ-Nr.   Betrag
     
1   08,39 €
1200   06,19 €
1216   09,55 €
1226   19,09 €
80   31,48 €
 
Summe:  
74,70 €

 

 

<< zurück